Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bankett | Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Schloss Tangermünde GmbH & Co.KG


Für Veranstaltungen

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Gekaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
 

Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


6. Die Raummieten werden in den individuellen Schriftwechseln bestätigt.
Sollte der Kunde vom Vertag zurücktreten, steht dem Hotel, sofern die Räumlichkeit nicht anderweitig vermietet werden konnte, die Raummiete im vollem Umfang als Schadensersatz zu.  

Eintrittskarten
Eintrittskarten müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlt und abgeholt werden. Geschieht dies nicht, werden sie wieder weiterverkauft. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Übertragung an Dritte ist möglich. 


Rücktritt des Hotels

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.


Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)/
Änderung der Personenzahlen/ Uhrzeiten

 1. Bei Rücktritt des Veranstalters nach Vertragsabschluss ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen bzw. die geleistete Anzahlung einzubehalten.

2. Wenn Pauschalen vereinbart wurden, werden diese wie unten angegeben in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Seminarpauschale x Personenzahl zzgl Raumbereitstellungskosten:

3.Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis - Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Grundlage der Personenzahl ist der zuletzt gemeldete Stand.

Vom Hotel für die jeweilige Veranstaltung bereits gebuchten Sonder- bzw. Fremdleistungen, die in Folge der Absage nicht genutzt werden, sind in jedem Fall im vollen Umfangzu vergüten.

4. Ersparte Aufwendungen nach 2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsregularien für Pauschalen und entgangenem Speisenumsatz
(gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahlen)


bis 112 Tage         vor Veranstaltungsbeginn können alle Leistungen,  ausgenommen der  Raummiete, kostenfrei storniert werden

111 – 57 Tage      vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich zu Raummiete 25% der  vereinbarten Pauschalen und/oder des entgangen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt

56 – 28 Tage        vor Veranstaltungsbeginn werden zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35% des entgangenen Speisenumsatzes/ der vereinbarten Pauschalen in Rechnung zu stellen,

28 – 08 Tage        vor Veranstaltungsbeginn  werden zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 70% des  entgangenen Speisenumsatzes/der vereinbarten Pauschalen in Rechnung zu stellen,

07 – 01 Tage        vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich zu Raummiete 90% der vereinbarten Pauschalen und/ oder des entgangen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt

Anreisetag            100% der vereinbarten Pauschalen/ Leistungen werden zzgl. zur Raummiete in Rechnung gestellt

Eine Minderung der Teilnehmerzahl kann nur einmalig vorgenommen werden

Diese Stornierungsgebühren dienen der Kostendeckung der im Umsatz einkalkulierten Gemein- und Eigenkosten, Personalkosten, kalkulierter Gewinn und Mehrwertsteuer.

6. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

7. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

8. Wir empfehlen, soweit möglich den Abschluss eines Privatfeierstornoschutzes/ Hochzeitsfeierstornoschutz.

9. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
 

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird der Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Tellergeld).

Anbringen/ Auslegen von mitgebrachten Sachen
Bei Beauftragung des Hotels durch den Veranstalter zum Anbringen oder Auslegen selbst mitgebrachter Sachen (Banner, Fahnen, Dekoelemente etc.) haftet das Hotel nicht für Schäden die durch das Ausüben dieser Tätigkeiten entstehen können.
Das Hotel behält sich vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Zweitaufwand.
 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3 . Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anschlüsse des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.


Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Parksituation/ Zufahrten
1.Das Hotel weist darauf hin, dass Parkplätze innerhalb der Burgmauern ausschließlich in Kombination mit einer Übernachtung genutzt werden können. Parkplätze auf dem Hotelgelände stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

2. Veranstaltungsgäste, ohne gebuchte Übernachtungen im Hotel, ist es nicht gestattet die Parkplätze innerhalb der Burgmauer zu nutzen. Kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt es im fußläufigen Umkreis des Hotels.
Durch wiederrechtliches Verhalten entstandene Kosten oder Schadensersatzansprüche gehen auf den Veranstalter und beteiligte Dritte über.

3. Es ist die Pflicht des Veranstalters die Park- und Zufahrtsbedingungen zu sichern. Das Hotel steht nicht in der Informations- und Bereitstellungspflicht. 

Haftung des Veranstalters für Schäden
und Urheberverletzungen
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

3. Für, im übermäßigen Maße auftretende Verunreinigungen, durch den Veranstalter und
beteiligte Dritte, behält sich das Hotel vor eine Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen-
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung.

 

4. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass gesetzliche Lärmbestimmungen eingehalten werden. Das Hotel haftet nicht für durch den Veranstalter oder beteiligter Dritter verursachte Lärmbelästigungen. Sich daraus ergebende Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Veranstalters.

5. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA Gebühren etc.) direkt zu entrichten.  Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber dem Ansprechpartner frei.

Das Hotel nimmt nicht an Streitbeteiligungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Die Zahlung erfolgt in EURO. Eventuelle Wechsel-und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz des Hotels.

5. Es gilt deutsches Recht.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültig ab 10.06.2020

                Änderungen sind vorbehalten

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