Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotelaufahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Schloss Tangermünde GmbH & Co.KG

Für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Buchungen mit Vorauszahlungen wie bei der Frühbucherrate-Fix gelten erst dann als garantiert, wenn die geforderte Anzahlung in Höhe von 90% des Rechnungsbetrages auf unserem Konto eingegangen ist.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
5. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertrags-verletzung.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.


3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

4. Die Reservierungsbestätigung der Hotelzimmer
erfolgt nach Kategorien. Die Vergabe der entsprechenden Zimmer innerhalb der Kategorien obliegt dem Hotel.
sollten feste Zimmerwünsche durch den Kunden bestehen, kann dies, nach Verfügbarkeit, durch das Hotel gegen einen Aufpreis von 20,00 EUR/Zimmer & Nacht garantiert werden.
Bei Spezialarrangements, die Kategorie unabhängig bestätigt werden, können nach Verfügbarkeit feste Kategorie – oder Zimmerwünsche gegen einen Aufpreis von 30,00 EUR/ Person garantiert werden.  Andernfalls obliegt dem Hotel die Zuweisung nach eigenem Ermessen.

5. Das Hotel behält sich vor, für ausgewählte Zeiträume (Wochenenden, Feiertage etc.) Mindestaufenthalte für Buchungen festzusetzen.
6. Für Veranstaltungen am Wochenende und Brücken- sowie Feiertagen kann ein maximales Zimmerkontingent von 10 Zimmern gebucht werden. Sollten weitere Zimmer benötigt werden, sind diese Buchungen ausschließlich im Rahmen der geforderten Mindestaufenthalte sowie zu den dann aktuell gültigen Zimmerraten ohne Preisnachlass möglich.

7. Einzelreservierungen, die auf Grundlage eines
vorreservierten Kontingents basieren (Kontingentbuchung), gelten als Gruppenbuchung, auch wenn jeder Gast einzeln eine Reservierungsbestätigung erhält. Es gelten somit die entsprechenden Kontingent-/ Gruppenstornierungsbedingungen. 

7a. Für vorgenommene Einzelreservierungen, die auch im Nachhinein, eine Gruppe ergeben (ab 5 Zimmern) gelten ebenfalls die entsprechenden Kontingent-/Gruppenstornierungsbedingungen.


8. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.


9. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

10. Sind Kunde und Rechnungsempfänger nicht eine Person, ist eine Kostenübernahmeerklärung
in Schriftform erforderlich.


11. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels mittels Vergabe einer Stornierungsnummer durch das Hotel. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Reservierungen, die auf Grundlage von Mindestaufenthalten basieren, können nach Festbuchung nicht verkürzt werden. Die geforderten Mindestaufenthalte werden berechnet, auch wenn Sie nicht in Anspruch genommen werden.

5a.Individual Stornierungen
Als Individual Reservierung gelten Buchungen bis 4 Zimmer. Eine kostenlose Stornierung von Individual-Übernachtungen inkl. Frühstück können bis 3 Tage vor Anreise kostenlos vorgenommen werden. (Beispiel: geplante Anreise Freitag --- dann kann bis Montag kostenfrei storniert werden)

5b. Bei Buchung eines Arrangements

kann dieses bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.  Gesonderte Stornierungsbedingungen werden z.B. beim Osterarrangement, bei Buchungen über Pfingsten und zum Burgfest, bei unseren Weihnachtsfreuden sowie über Silvester in den Buchungsverträgen vereinbart. Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist berechnet das Hotel 80% der vereinbarten Leistungen.  (Beispiel: geplante Anreise Freitag - dann kann bis Donnerstag in der Vorwoche kostenfrei storniert werden)

5c. Frühbucherraten
- Die Frühbucherrate kann kostenfrei bis 30 Tagen vor Anreise storniert werden. Danach oder bei Nichtanreise berechnen wir 80% der vereinbarten Leistungen.
- Die Frühbucherrate Fix kann nach Buchung nicht kostenfrei storniert werden. Es werden 90% Stornierungsgebühr bei Stornierung und Nichtanreise berechnet.
90% des Reisepreises sind 14 Tage nach Buchung an das Hotel zu entrichten.
Erst nach Geldeingang gilt die Buchung als garantiert.

5d. Schloss-Schnäppchen
- Schloss-Schnäppchen (z.B. Last Minute-Angebote) sind nicht mehr kostenfrei stornierbar. Es werden 90% Stornierungsgebühr bei Stornierung und Nichtanreise berechnet.

6. Kontingent-/ Gruppenstornierung
Als Kontingent- oder Gruppenbuchung gelten
Reservierungen ab 5 Zimmer.
Komplette Kontingente/Gruppenreservierungen können wie folgt storniert werden:

bis 16 Wochen vor der Veranstaltung/Anreise
- kostenfrei

zwischen 16 - 8 Wochen vor der Veranstaltung/Anreise
- 50 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten

zwischen 8 - 2 Wochen vor der Veranstaltung

- 70 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten

unter 2 Wochen vor der Veranstaltung

- 80 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten

Sich aus dem Kontingent ergebene Einzelstornierungen sind nach Ablauf der Gesamtstornierungsfrist wie folgt möglich.
- 2 Zimmer bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei.
- bei mehr als 2 Zimmern oder nach Ablauf der Frist
werden 80% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.


7. Bei der Berechnung der Stornierungsgebühren werden alle gebuchten Übernachtungsleistungen
und ggf. Arrangementleistungen zu Grunde gelegt.
   


8. Kosmetik- und Massagebehandlungen in der Kaisertherme, werden bei einer Stornierung ab
24 h vor dem Termin mit 80 % der Leistung in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen des Leistungsempfängers werden 100 % der gebuchten Behandlung abgerechnet.  Bei Verspätung durch Verschulden des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Terminrahmen. Dieser kann nicht um die versäumte Zeit verlängert werden. Die vereinbarten Kosten sind in voller Höhe zu entrichten.

9. Vom Hotel bereits gebuchte Fremdleistungen wie z.B. Autovermietungen, Blumen, Stadtführungen, Konzert-Theaterkarten etc., die in Folge der Stornierung durch das Hotel nicht mehr stornierbar bei Fremddienstleister sind, werden zur Gänze dem Kunden in Rechnung gestellt.

10. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

11. Wie empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme - hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Soweit nicht anders schriftlich vereinbarten, ist die vertragliche Anreisezeit ebenfalls maßgebend für die Inanspruchnahme/ Bereitstellung der Hotelnebenleistungen (z.B. Nutzung des Wellnessbereiches)

3. Sofern nicht ausdrücklich eine späte Anreise vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das dem Kunden hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.   

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und wird wie folgt berechnet:
- bis 15 Uhr 50% der vereinbarten Überachtungskosten
- ab 15 Uhr 80% der vereinbarten Übernachtungskosten

5. Wird das Zimmer in einem unsachgemäßen Zustand übergeben (z.B. starke Verschmutzung,
Rauchgeruch, Schäden an der Einrichtung etc.)
trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes sowie
ggf. anfallende Ausfallgebühren/ Umsatzverluste, falls das Zimmer für den Zeitraum der Wiederherstellung nicht weitervermietet werden kann.


Haftung des Hotels und Fundsachen

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach gesetzlichen Bestimmungen.
Für Geld und Wertgegenstände im Zimmersafe bis zu 500,00 € und bei Hinterlegungen im Hotelsafe bis zu 2.500,00 €.  Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Hotel. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
In diesem Fall muss der Schaden spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.  

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Vom Kunden liegen gebliebene Sachgegenstände werden max. 6 Monate aufbewahrt (ausgenommen sind Lebensmittel und Pfandflaschen) und nur nach ausdrücklichem Wunsch nachgesendet. In der Regel erfolgt die Zusendung an die private Kundenadresse. Für die Versendung eines Standardpaketes innerhalb Deutschlands berechnen wir 10,00 €. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Überschreitet das Paket die Standardgröße oder ist eine Sendung ins Ausland notwendig, erhöhen sich die Gebühren.

 8. Das Hotel haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die durch Verschulden Dritter zustande kommen bzw. durch Gründe, die vom Hotel nicht verursacht und beeinflusst werden können (Lärmbelästigung durch Dritte etc.).


Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Zimmerüberlassungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Die Zahlung erfolgt in EURO. Eventuelle Wechsel-und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz des Hotels.

5. Es gilt deutsches Recht.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Gültig ab 01.02.2024
Änderungen sind vorbehalten

 

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